Beitragsordnung

§1 Beitragspflicht

Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend dieser Beitragsordnung zu entrichten.

§2 Beitragshöhe

- Erwachsene: 180,00 EUR / Jahr

- Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): 120,00 EUR / Jahr

- Ermäßigt (Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner): 120,00 EUR / Jahr

- Fördernde Mitglieder: 0,00 EUR

§3 Fälligkeit

Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.

§4 Zahlungsweise

Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen.

§5 Änderungen

Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.