Beitragsordnung
§1 Beitragspflicht
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend dieser Beitragsordnung zu entrichten.
§2 Beitragshöhe
- Erwachsene: 180,00 EUR / Jahr
- Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren): 120,00 EUR / Jahr
- Ermäßigt (Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner): 120,00 EUR / Jahr
- Fördernde Mitglieder: 0,00 EUR
§3 Fälligkeit
Die Beiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten.
§4 Zahlungsweise
Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
§5 Änderungen
Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.